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   OVG Hamburg, 15.04.1997 - Bs II 177/96   

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https://dejure.org/1997,10464
OVG Hamburg, 15.04.1997 - Bs II 177/96 (https://dejure.org/1997,10464)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.1997 - Bs II 177/96 (https://dejure.org/1997,10464)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 1997 - Bs II 177/96 (https://dejure.org/1997,10464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagefrist; Übermittlung eines Widerspruchsbescheides; Telefax; Ordnungsgemäße Zustellung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übermittlung eines Widerspruchsbescheids per Telefax

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2616
  • NVwZ 1997, 1139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 Verg 5/00

    Beginn der Beschwerdefrist im Nachprüfungsverfahren; Übersendung der Entscheidung

    Zwar ist denkbar, dass die Übersendung per Telefax bereits die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes darstellen kann (Stelkens/Bonk/Sachs, VerwaltungsverfahrensG., 5. A. § 41 Rn. 30; vgl. auch OVG Hamburg NJW 1997, 2616, 2617 - dort zur Möglichkeit der Zustellung auf diesem Wege).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02

    Zulässige Bekanntgabe eines Bescheids durch Telefax; Im Interesse des

    Sie fällt zweifelsfrei auch nicht unter § 37 Abs. 5 SGB X, wenn mit ihr wie im vorliegenden Fall nicht zugleich eine Zustellung bewirkt werden sollte - nur diesen Fall erfasst § 37 Abs. 5 SGB X - , wobei der hier Senat offen lassen kann, ob ein Bescheid eines Sozialhilfeträgers an einen Rechtsanwalt per Telefax (und mit Hilfe eines Empfangsbekenntnisses) überhaupt zugestellt werden kann (vgl. dazu Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2616(2617); a. A. Henneke, aaO, RdNr. 14).
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